
Checkliste Baunebenkosten
zusammengestellt von Thomas Behrens
Wenn Sie als künftiger Bauherr nach teils langer und intensiver Suche endlich einen Bauplatz gefunden haben, auf
dem das Wunschhaus entstehen soll, fangen viele Fragen erst richtig an.
Für fast alle Bauherren ist die Finanzierung ein
wesentlicher Punkt für die Kaufent-scheidung.
Bevor Sie jedoch den Kontakt zu Banken, Sparkassen, öffentlichen
Darlehensgebern usw. suchen, ist es wichtig, zunächst die gesamten Kosten des Bauvorhabens zu kennen.
Für das Grundstück
steht der Kaufpreis fest. Die Kosten für die Hauserstellung gehen aus dem Angebot des Hausanbieters hervor, sofern Sie Ihr Haus von einem Generalunternehmer erstellen lassen.
Diesem Angebot liegt i. d. R. eine Baubeschreibung zugrunde, die den Leistungsumfang für die Errichtung des Hauses beschreibt, in den meisten
Fällen jedoch die Baunebenleistungen ausschließt. Die Kosten hierfür sind dann von Ihnen als Bauherr zu tragen und werden gesondert mit den entsprechenden Unternehmen, Behörden usw.
abgerechnet.
Formal sind Baunebenkosten in der DIN 276 geregelt, allgemein werden unter Baunebenkosten jedoch die Kosten
verstanden, die neben den Baukosten des Hauses (gem. Bauvertrag), ggf. Kosten für den Ausbau des Hauses (Bodenbeläge, Maler-Tapezierarbeiten, Einbauküche), den Ankaufskosten für das Grundstück
(Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten, Courtage) zusätzlich benötigt werden, um das Haus funktionsfähig fertigzustellen.
Es ist möglich, dass einige der in der folgenden Checkliste aufgeführten Nebenkosten bereits ganz oder teilweise im Leistungsumfang des
Baupartners enthalten sind oder noch Kosten anfallen, die hier nicht aufgelistet sind.
Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der nachfolgenden Auflistung wird daher keine Gewähr
übernommen.
Anhand der Baubeschreibung sowie des Vertrages Ihres Hausanbieters kann geprüft werden,
welche der hier aufgeführten Leistungen in welchem Umfang enthalten sind bzw. nicht enthalten sind.
Prüfen Sie, ob Ihre Gesamtkosten auch diese Leistungen beinhalten:
|
|
|
|
Gebühren Ob Baugenehmigung, Rodung der Bäume, Grundstücksteilung usw.: Immer, wenn Behörden aktiv werden, fallen Kosten an. Die Baugenehmi-gungsgebühr richtet sich nach der Größe des Hauses, möglichen Befreiungen usw. |
|
|
Versicherungen Rohbauversicherung: Bis zur Fertigstellung des Gebäudes sind die Gefahren durch Feuer versichert. Bei der Hamburger Feuerkasse ist diese Versicherung beitragsfrei, wenn das Gebäude nach der Fertigstellung weiterversichert wird (Wohngebäudeversicherung). Bauherrenhaftpflichtversicherung: Versichert sind Ansprüche Dritter gegen den Bauherrn. Bauleistungsversicherung: Diese umfasst z. B. Schäden durch Vandalismus, höhere Gewalt (Erdrutsch, Überschwemmung usw.), Diebstahl eingebauter Gegenstände.
|
|
|
Vermessung In Hamburg gibt es bei vielen Grundstücken die kostengünstige Möglichkeit, eine
rechnerische Realteilung ohne Vorort-Vermessung durchführen zu lassen (sogenannte Sonderung). |
|
|
|
|
|
Die Kosten können sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Belegenheit des Grundstückes, erforderlicher Bordsteinabsenkung, Überfahrtsbreite, Überbrückung eines Entwässerungsgrabens usw. Klären Sie dies vorab mit dem zuständigen Wegewart des Bezirksamtes (Hamburg) bzw. mit der Gemeindeverwaltung. Häufig wird eine Sicherheitsleistung gefordert, die vor Errichtung der Bauüberfahrt an die Behörde zu zahlen ist. Später erfolgt dann die Endabrechnung. Prüfen Sie, ob es im Zufahrtsbereich Hindernisse auf öffentlichem Grund gibt, z. B. Straßenlaterne, Bushaltestelle, Baum (einzuhaltenden Mindestabstand beachten !) usw., die ggf. umgelegt oder umfahren werden müssen. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bei praktisch allen Bauprojekten fallen Kosten für Erdarbeiten an. Häufig ist die Möglichkeit, Erdaushub auf dem Grundstück zu verteilen, nicht gegeben. Dies betrifft die Abfuhr von überschüssigen Bodenmengen, z. B. Erdaushub im Baubereich des Hauses, ggf. auch Bodenaustausch, um das Haus auf tragfähigem Untergrund zu erstellen. Wichtig beim Kellerbau: Lehmhaltiger Boden lässt sich schlecht wieder verdichten, daher müsste auch der Boden im äußeren Arbeitsraum durch verdichtungsfähigen Sand ausgetauscht werden. Erdarbeiten können auch anfallen bei der Erstellung und Verfüllung des Rohrgrabens, dem Einbau von Schächten, dem Einbau der Baustraße, der Erstellung des Unterbaus für die Pflasterung usw. Die Höhe der Kosten für Erdarbeiten hängt auch von der Beschaffung des
Erdreiches ab, daher sollte man sich vorab darüber informieren. Bei unklaren Bodenverhältnissen sollte eine Baugrunduntersuchung vorgenommen werden. |
|
|
Ob eine Drainage eingebaut werden soll, hängt u. a. von der Ausführung des Kellers (Betonwände) sowie der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ab. Hier ist wichtig, dass das Festpreisangebot neben den Drainageleitungen im Kiesbett auch den Einbau von Spülschächten und einen Drainageschacht inkl. Pumpe mit Warnfunktion enthält. Die Pumpe wird häufig über den Elektriker abgerechnet, da dieser auch den elektrischen Anschluß vornimmt. |
|
|
Ist auf dem Grundstück kein Sielanschluß (Schmutzsiel, ggf. Regensiel) vorhanden
oder ist es nicht möglich, einen vorhandenen Anschluß zu nutzen, muß ein neuer Anschluß von der Hauptsielleitung der Straße bis zur Grundstücksgrenze gelegt werden. Dies erfolgt in Hamburg durch die
Hamburger Stadtentwässerung und wird i. d. R. zum Festpreis abgerech-net. In den Gemeinden außerhalb Hamburgs ist die jeweilige Gemeinde-verwaltung zuständig. |
|
|
Für ein Festpreisangebot sollte ein Sielkatasterauszug vorliegen. Sofern das Regenwasser nicht über die Straße abgeführt werden kann (Regensiel
oder Entwässerungsgraben), muss das Regenwasser auf dem Grundstück z. B. durch den Einbau entsprechender Verrieselungsschächte, Regenwassersammelbe-hältern o. ä. entwässert werden. |
|
|
|
|
|
Die Ausführung übernimmt häufig ein Fachunternehmer, der meist auch die Sielleitungen verlegt. Der Wasseranschluss sollte frühzeitig beantragt werden, insbesondere, wenn über den Neuanschluss bereits das Bauwasser benötigt wird |
|
|
Die Firma E.ON Hanse AG erstellt ein Festpreisangebot, ggf. gibt es einen Nachlass, wenn die Verlegung der Gasleitungen zeitlich angepasst wird an die Verlegung der Wasser- und Sielleitungen und kein weiterer Rohrgraben ausgehoben werden muss. Dies müsste entsprechend koordiniert werden. |
|
|
Der Stromanschluss wird direkt beim Versorger beantragt und über diesen auch ausgeführt. Ggf. lässt sich Geld sparen, wenn die Leerrohre für Strom bei der Verlegung der Siel- und Wasserleitungen mitverlegt werden. |
|
|
Sofern ein Kabelanschluss notwendig ist, sollte dies rechtzeitig beantragt werden, die Leerrohre dafür sollten mit in den Rohrgraben gelegt werden.
Auch hier sollte ein entsprechendes Leerrohr in den Rohrgraben verlegt
werden. Gartengestaltung Sie benötigen Hilfe ? Seit über 20 Jahren konnten wir wertvolle Erfahrungen im An- und
Verkauf, der Vermittlung und der Projektierung von Baugrund-stücken sammeln. Sie können uns anrufen unter Telefon (040) 60099125 oder unser Kontaktformular nutzen.
|
