Checkliste Baunebenkosten
zusammengestellt von Thomas Behrens

Wenn Sie als künftiger Bauherr nach teils langer und intensiver Suche endlich einen Bauplatz gefunden haben, auf dem das Wunschhaus entstehen soll, fangen viele Fragen erst richtig an.
Für fast alle Bauherren ist die Finanzierung ein wesentlicher Punkt für die Kaufent-scheidung.
Bevor Sie jedoch den Kontakt zu Banken, Sparkassen, öffentlichen Darlehensgebern usw. suchen, ist es wichtig, zunächst die gesamten Kosten des Bauvorhabens zu kennen.
Für das Grundstück steht der Kaufpreis fest. Die Kosten für die Hauserstellung gehen aus dem Angebot des Hausanbieters hervor, sofern Sie Ihr Haus von einem Generalunternehmer erstellen lassen.
Diesem Angebot liegt i. d. R. eine Baubeschreibung zugrunde, die den Leistungsumfang für die Errichtung des Hauses beschreibt, in den meisten Fällen jedoch die Baunebenleistungen ausschließt. Die Kosten hierfür sind dann von Ihnen als Bauherr zu tragen und werden gesondert mit den entsprechenden Unternehmen, Behörden usw. abgerechnet.
Formal sind Baunebenkosten in der DIN 276 geregelt, allgemein werden unter Baunebenkosten jedoch die Kosten verstanden, die neben den Baukosten des Hauses (gem. Bauvertrag), ggf. Kosten für den Ausbau des Hauses (Bodenbeläge, Maler-Tapezierarbeiten, Einbauküche), den Ankaufskosten für das Grundstück (Kaufpreis, Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten, Courtage) zusätzlich benötigt werden, um das Haus funktionsfähig fertigzustellen.
Es ist möglich, dass einige der in der folgenden Checkliste aufgeführten Nebenkosten bereits ganz oder teilweise im Leistungsumfang des Baupartners enthalten sind oder noch Kosten anfallen, die hier nicht aufgelistet sind.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der nachfolgenden Auflistung wird daher keine Gewähr übernommen.

Anhand der Baubeschreibung sowie des Vertrages Ihres Hausanbieters kann geprüft werden, welche der hier aufgeführten Leistungen in welchem Umfang enthalten sind bzw. nicht enthalten sind.

Prüfen Sie, ob Ihre Gesamtkosten auch diese Leistungen beinhalten:


Architektenkosten
In fast allen Baubeschreibungen der Hausanbieter sind die Leistungen für den Architekten und Statiker bereits aufgeführt, so dass diese Kosten im Hauspreis enthalten sind und nicht zusätzlich zu zahlen sind.
Mögliche Zusatzkosten können aber z. B. für nachträgliche Umplanungen, Neuberechnungen usw. anfallen.

 

Gebühren

Ob Baugenehmigung, Rodung der Bäume, Grundstücksteilung usw.: Immer, wenn Behörden aktiv werden, fallen Kosten an. Die Baugenehmi-gungsgebühr richtet sich nach der Größe des Hauses, möglichen Befreiungen usw.

 

Versicherungen
Vor Baubeginn muss der Bauherr mindestens diese Versicherungen abgeschlossen haben:

Rohbauversicherung: Bis zur Fertigstellung des Gebäudes sind die Gefahren durch Feuer versichert. Bei der Hamburger Feuerkasse ist diese Versicherung beitragsfrei, wenn das Gebäude nach der Fertigstellung weiterversichert wird (Wohngebäudeversicherung).

Bauherrenhaftpflichtversicherung: Versichert sind Ansprüche Dritter gegen den Bauherrn.

Bauleistungsversicherung: Diese umfasst z. B. Schäden durch Vandalismus, höhere Gewalt (Erdrutsch, Überschwemmung usw.), Diebstahl eingebauter Gegenstände.

 

 

Vermessung
Die exakte Position der Hausecken des genehmigten Gebäudes werden vom Vermesser auf dem Grundstück kenntlich gemacht, nach Erstellung des Gebäudes erfolgt die Gebäudeeinmessung und die Datenübermitt-lung an die Katasterbehörde zur Eintragung in die Liegenschaftskarte.
Wird das Grundstück real geteilt, werden die Grundstücksgrenzen vom Vermesser festgestellt und die Ecken auf Wunsch durch Grenzsteine markiert.

In Hamburg gibt es bei vielen Grundstücken die kostengünstige Möglichkeit, eine rechnerische Realteilung ohne Vorort-Vermessung durchführen zu lassen (sogenannte Sonderung).

 


Baustelleneinrichtung
Während der Bauzeit muss die Baustelle durch einen Bauzaun und Warnschilder abgesichert sein. Ist auf dem Grundstück keine Möglichkeit zur Lagerung von Baumaterial usw. vorhanden, muss in Abstimmung mit dem Wegewart der Behörde ggf. auf den öffentlichen Grund ausgewichen werden.
Der entsprechende Antrag auf Sondernutzung wird beim Bezirksamt bzw. Gemeindeverwaltung gestellt.

 


Baustellenüberfahrt
Das Baugrundstück muss während der Bauzeit für schwere Baufahrzeuge erreichbar sein. Normale Überfahrten und Gehwege auf öffentlichem Grund, also der Fläche zwischen Straße und Grundstücksgrenze, halten den Druck der schweren Baufahrzeuge nicht Stand und können beschädigt werden. Vor Beginn der Bau- bzw. Abbrucharbeiten  wird meistens eine Überfahrt aus Asphalt eingebaut, später erfolgt der Rückbau sowie der Einbau der endgültigen Überfahrt.

Die Kosten können sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Belegenheit des Grundstückes, erforderlicher Bordsteinabsenkung, Überfahrtsbreite, Überbrückung eines Entwässerungsgrabens usw. Klären Sie dies vorab mit dem zuständigen Wegewart des Bezirksamtes (Hamburg) bzw. mit der Gemeindeverwaltung.

Häufig wird eine Sicherheitsleistung gefordert, die vor Errichtung der Bauüberfahrt an die Behörde zu zahlen ist. Später erfolgt dann die Endabrechnung.

Prüfen Sie, ob es im Zufahrtsbereich Hindernisse auf öffentlichem Grund gibt, z. B. Straßenlaterne, Bushaltestelle, Baum (einzuhaltenden Mindestabstand beachten !) usw., die ggf. umgelegt oder umfahren werden müssen.

 


Halteverbotschilder
Häufig werden Baufahrzeuge durch Autos, die neben der Bauzufahrt oder auf der gegenüberliegenden Straßenseite parken, daran gehindert, auf das Grundstück zu gelangen. Es sollte daher vor Baubeginn eine  Genehmigung für Halteverbotszonen bei der zuständigen Polizeidienst-stelle beantragt werden, so dass (meist gemietete) Halteverbotsschilder aufgestellt werden dürfen.

 


Baustraße
Damit schwere Baufahrzeuge das zu erstellende Gebäude direkt erreichen, ist eine Baustraße (meist aus Mineralgemisch) in der entsprechenden Breite erforderlich.
Führt die Baustraße unmittelbar an einem Bestandsgebäude vorbei (Beispiel: Pfeifenstielgrundstück) sind in diesem Bereich zusätzliche Stahlplatten (wg. Druckausgleich) erforderlich.

 


Abbruch der Altgebäude / Rodung
Erst wenn die Baustellenüberfahrt erstellt und das Althaus von Strom, Wasser, Gas usw. getrennt wurde, kann der Abbruch erfolgen. Der Abbruchunternehmer sollte nach der Außen- und Innenbesichtigung des Gebäudes ein Festpreisangebot inkl. Abbruch und Entsorgung der Gebäude, Schächte, Öltanks (inkl. Entleerung und Reinigung), der gepflasterten Flächen, der Bäume inkl. Wurzeln (ggf. Stubben fräsen) und weiterer Pflanzen (inkl. Kippgebühren), sowie ggf. die Räumung von Gegenständen im Althaus und auf dem Grundstück unterbreiten.
Zur Rodung muss rechtzeitig die Fällgenehmigung vorliegen. Bitte unbedingt auf die vorgeschriebenen Fällfristen wegen Vogelschutz achten. Muss innerhalb der Schonfrist gefällt werden, ist ein gesonderter Antrag mit entsprechender Begründung zu stellen.

 



Baustrom
Vor Baubeginn sollte die Versorgung mit Baustrom geregelt sein. Dazu wird meist ein verschließbarer Baustromkasten aufgestellt. Der entsprechende Antrag muss vom Elektriker rechtzeitig beim Stromver-sorger gestellt werden, damit zum Baubeginn die Baustromversorgung sichergestellt ist.

 



Bauwasser
Ebenfalls zum Baubeginn sollte ein Bauwasseranschluss vorhanden sein, da während der Bauzeit, ggf. auch zum Abbruch des Althauses, Bauwasser benötigt wird.

 


Erdarbeiten

Bei praktisch allen Bauprojekten fallen Kosten für Erdarbeiten an. Häufig ist die Möglichkeit, Erdaushub auf dem Grundstück zu verteilen, nicht gegeben. Dies betrifft die Abfuhr von überschüssigen Bodenmengen, z. B. Erdaushub im Baubereich des Hauses, ggf. auch Bodenaustausch, um das Haus auf tragfähigem Untergrund zu erstellen. Wichtig beim Kellerbau: Lehmhaltiger Boden lässt sich schlecht wieder verdichten, daher müsste auch der Boden im äußeren Arbeitsraum durch verdichtungsfähigen Sand ausgetauscht werden.

Erdarbeiten können auch anfallen bei der Erstellung und Verfüllung des Rohrgrabens, dem Einbau von Schächten, dem Einbau der Baustraße, der Erstellung des Unterbaus für die Pflasterung usw.

Die Höhe der Kosten für Erdarbeiten hängt auch von der Beschaffung des Erdreiches ab, daher sollte man sich vorab darüber informieren.
Bei Arbeiten in der Baugrube könnten Mehrkosten anfallen durch Maßnahmen zur Wasserhaltung (bei hohem Wasserstand) oder durch erforderliche Stützwände (Berliner Verbau), die das Nachrutschen von Erdreich in die Baugrube verhindern.

Bei unklaren Bodenverhältnissen sollte eine Baugrunduntersuchung vorgenommen werden.

 


Drainage

Ob eine Drainage eingebaut werden soll, hängt u. a. von der Ausführung des Kellers (Betonwände) sowie der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ab.

Hier ist wichtig, dass das Festpreisangebot neben den Drainageleitungen im Kiesbett auch den Einbau von Spülschächten und einen Drainageschacht inkl. Pumpe mit Warnfunktion enthält.

Die Pumpe wird häufig über den Elektriker abgerechnet, da dieser auch den elektrischen Anschluß vornimmt.

 


Sielanschluß

Ist auf dem Grundstück kein Sielanschluß (Schmutzsiel, ggf. Regensiel) vorhanden oder ist es nicht möglich, einen vorhandenen Anschluß zu nutzen, muß ein neuer Anschluß von der Hauptsielleitung der Straße bis zur Grundstücksgrenze gelegt werden. Dies erfolgt in Hamburg durch die Hamburger Stadtentwässerung und wird i. d. R. zum Festpreis abgerech-net. In den Gemeinden außerhalb Hamburgs ist die jeweilige Gemeinde-verwaltung zuständig.

 


Sielleitungen
Die Entwässerungsleitungen auf dem Grundstück werden durch einen Fachunternehmer in einem Rohrgraben von der Grundstücksgrenze (z. B. Übergabeschacht) zum Haus verlegt. Wichtig ist, dass die Leitungen in einem bestimmten Gefälle verlegt werden.

Für ein Festpreisangebot sollte ein Sielkatasterauszug vorliegen.

Sofern das Regenwasser nicht über die Straße abgeführt werden kann (Regensiel oder Entwässerungsgraben), muss das Regenwasser auf dem Grundstück z. B. durch den Einbau entsprechender Verrieselungsschächte, Regenwassersammelbe-hältern o. ä. entwässert werden.

 


Rohrnetzkostenzuschuß
Bevor ein Wasseranschluss hergestellt wird, ist ggf. ein sog. Rohrnetz-kostenzuschuss bzw. Bauzuschuss an die Hamburger Wasserwerke zu zahlen, sofern noch keine Abrechnung erfolgt ist.
Die Höhe des Betrages richtet sich u. a. nach der Straßenfrontlänge des Grundstückes.

 



Wasseranschluß

Die Ausführung übernimmt häufig ein Fachunternehmer, der meist auch die Sielleitungen verlegt.

Der Wasseranschluss sollte frühzeitig beantragt werden, insbesondere, wenn über den Neuanschluss bereits das Bauwasser benötigt wird

 



Gasanschluß

Die Firma E.ON Hanse AG erstellt ein Festpreisangebot, ggf. gibt es einen Nachlass, wenn die Verlegung der Gasleitungen zeitlich angepasst wird an die Verlegung der Wasser- und Sielleitungen und kein weiterer Rohrgraben ausgehoben werden muss.

Dies müsste entsprechend koordiniert werden.

 



Stromanschluß

Der Stromanschluss wird direkt beim Versorger beantragt und über diesen auch ausgeführt. Ggf. lässt sich Geld sparen, wenn die Leerrohre für Strom bei der Verlegung der Siel- und Wasserleitungen mitverlegt werden.

 



Kabelanschluß

Sofern ein Kabelanschluss notwendig ist, sollte dies rechtzeitig beantragt werden, die Leerrohre dafür sollten mit in den Rohrgraben gelegt werden.



Telefonanschluß
Der Telefonanschluß wird bei der Deutschen Telekom beantragt. Dabei ist es unabhängig, über welchen Netzanbieter Sie später telefonieren.

Auch hier sollte ein entsprechendes Leerrohr in den Rohrgraben verlegt werden.


Wichtig bei allen Hausanschlüssen:
Es sollte geklärt sein, wie die Hausanschlüsse in das Haus eingeführt werden und wie die Abdichtung erfolgen soll. Ggf. können Mehrkosten z. B. für Kernbohrungen usw. anfallen.


Pflasterung
Es sollte darauf geachtet werden, dass neben der Pflasterung auch die Errichtung des Unterbaus, der seitlichen Einfassing (z. B. Tiefbord), der Entwässerungsleitungen inkl. Anschluss an das Entwässerungssystem sowie die Entsorgung des Restmaterials (Verschnitt usw.) im Festpreisangebot geregelt ist.

Gartengestaltung
Insbesondere ist hiermit das Anlegen des Rasens gemeint sowie ggf. das Anpflanzen von Büschen, Hecken oder Bäumen.

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