Das Gesamtgrundstück mit einer Größe von 1353 m² wurde im vorderen Teil
mit einem Doppelhaus bebaut.
Für den hinteren, zu verkaufenden Grundstücksanteil sind im gültigen Bebauungsplan
Eidelstedt 7 (Feststellung am 22. 12. 1964) keine Baugrenzen ausgewiesen, so dass
hier zur Zeit keine Bebauung mit Wohngebäuden möglich ist.
Ein Vorbescheidsantrag für eine rückwärtige Doppelhaus-Bebauung aus dem Jahr
2003 wurde nicht genehmigt.
Eine Doppelgarage wurde im Jahr 2003 genehmigt, jedoch nicht erstellt.
Das Grundstück ist mit Sträuchern und Bäumen bewachsen und kann ggf. als
Freizeitgrundstück, als Kapitalanlage oder mit Glück zu einem späteren Zeitpunkt
als Bauland genutzt werden.
Die Aufteilung des Gesamtgrundstückes wurde nach dem Wohnungseigentumsgesetz
(WEG) vorgenommen. Im Teilungsvertrag wurde festgelegt, dass im Falle einer späteren
Bebauung die gemeinsame Zufahrt vorübergehend als Bauzufahrt genutzt werden
kann sowie weitere Regelungen zu Gunsten einer reibungslosen Bauabwicklung.
Eine Kopie des Teilungsvertrages lassen wir Ihnen bei Interesse gerne zukommen.
Das Grundstück bitten wir nur in Abstimmung mit uns zu betreten.